Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hasen-Bräu Brauereibetriebsgesellschaft mbH
Stand: 23. September 2022

I. Präambel

Vertragspartner ist ausschließlich die Hasen-Bräu Brauereibetriebsgesellschaft mbH als Herstellerin und
Lieferantin (nachfolgend Brauerei).

II. Lieferung und Preise
1. Geliefert wird an den von der Brauerei festgesetzten Liefertagen (gemäß Toureneinteilung) und entsprechend
der mit dem Kunden vereinbarten Lieferfristen.
2. Lieferungen bzw. Warenabgaben an die direkt beziehende Gastronomie erfolgen gemäß der jeweils zum
Bestellungszeitpunkt gültigen Gastronomiepreisliste, abzüglich eventuell vereinbarter Vergütungen. Für
selbstabholende Abnehmer gelten die jeweils von der Brauerei zuletzt bekanntgegebenen und allgemein
verbindlichen Rampenpreise.
3. Die Brauerei kann verlangen, dass Mindestbestellmengen eingehalten werden.

III. Zahlung
1. Die Ware ist sofort nach Erhalt der Rechnung grundsätzlich ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig, soweit
nicht eine andere Fälligkeit vereinbart wurde. Abzüge sind nur bei rechtskräftig festgestellten,
entscheidungsreifen oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig. Wechsel werden im Inlandsverkehr
grundsätzlich nicht akzeptiert. Bei Zahlungsverzug können weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände
abhängig gemacht werden und Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
mindestens jedoch 5%, berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt
hiervon unberührt.
2. Die gelieferte bzw. abgegebene Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit der Brauerei Eigentum der Brauerei. Der Käufer ist ermächtigt, im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs Waren zu veräußern und tritt bis zur Bezahlung die ihm aus der
Weiterveräußerung der Ware zustehenden Forderungen an die Brauerei in Höhe der ihr zustehenden Zahlungsansprüche
ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist gleichwohl berechtigt, die abgetretenen Forderungen
einzuziehen, solange die Brauerei von ihren Rechten aus der Abtretung nicht Gebrauch macht.
3. Vorabinformation bei SEPA-Lastschriftverfahren: Die Frist für die vom Gläubiger beim Einzug von Forderungen
im SEPA-Lastschriftverfahren vorzunehmende Vorabinformation wird auf mindestens einen Tag reduziert.
IV. Gewährleistung
1. Die gelieferte bzw. abgegebene Ware ist vom Käufer bei Temperaturen zwischen 8 °C und 12 °C zu lagern. Der
Käufer hat durch geeignete Schutzmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl bei Selbstabholung als auch bei
Einsatz von Spediteuren durch den Abholer die Ware vor Lichteinwirkung, Staub, Kälte, Wärme und Feuchtigkeit
geschützt wird. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn Mängel oder Schäden
infolge von Transport- oder Lagerbedingungen auf Seiten des Käufers eingetreten sind, die diesen Erfordernissen
nicht entsprechen.
2. Beanstandungen hinsichtlich Qualität, Mengen und Preisen sind bei Empfang der Ware, spätestens jedoch
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Meldung verliert der Käufer das
Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
3. Bei Qualitätsbeanstandungen hat der Käufer der Brauerei Proben in ausreichender Menge zur Verfügung zu
stellen. Die Brauerei prüft das Bier in Ihrem Labor. Sollte die Beanstandung berechtigt sein, ist die gesamte
Menge der fehlerhaften Ware an die Brauerei zurückzusenden. Der Käufer hat den Anspruch auf entsprechende
Nachlieferung. Für den Fall, dass auch die nachgelieferte Ware fehlerhaft ist, hat der Käufer Anspruch auf
Wandelung oder Minderung. Bei unberechtigten Beanstandungen übernimmt die Brauerei keinerlei durch die
Beanstandung dem Käufer entstandene Kosten und leistet auch sonst keinen Ersatz.
4. Die Brauerei haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolge- schäden oder
entgangenen Gewinn, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und um solche
Schäden, mit deren Eintritt nach den der Brauerei bekannten Umständen vernünftigerweise gerechnet werden kann.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit sie Gewerbetreibende betrifft, bleibt unberührt.
5. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Wasserknappheit, aber auch Streik, Unfälle oder Sabotage) berechtigen die
Brauerei, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit
hinauszuschieben oder sich für diese Zeit über andere Produktionsfirmen einzudecken und den Kunden / Käufer mit
diesen Produkten zu beliefern.
6. Bei Abholungen durch Spediteure übernimmt die Brauerei keinerlei Haftung im Falle von Über- ladungen der von
Spediteuren benutzten Fahrzeuge.
V. Leergut und Pfand
1. Sämtliche Kunststoffkästen, Kegs und Paletten mit Firmenbeschriftung bleiben Eigentum der Brauerei.
Kunststoffkästen, Kegs, Paletten und Flaschen werden dem Käufer nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung
überlassen. Der Käufer erwirbt auch bei der Hinterlegung von Barpfand hieran kein Eigentum.
2. Zur Sicherung für das bei der Lieferung von Vollgut übergebene Leer- und Transportgut stellt die Brauerei
mit der Warenforderung die jeweils bei ihr gültigen Pfandbeträge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in
Rechnung. Über das vom Käufer gezahlte Pfand sowie über die gelieferten Mengen an Leer- und Transportgut wird
ein besonderes Konto geführt. Ansprüche gegen die Brauerei auf Rückerstattung des hinterlegten Pfandes können
nur mit Zustimmung der Brauerei abgetreten werden.
3. Der Abnehmer ist verpflichtet, auf die Erhaltung des Leergutes (Kunststoffkästen, Kegs, Paletten und
Flaschen) alle erforderliche Sorgfalt zu verwenden und sich gegen Leergutverlust durch Führung von Leergutkonten
seiner Kunden und klare Lieferbedingungen, insbesondere durch eine lückenlose und ausreichende Pfanderhebung, zu
sichern.
4. Jede dem Verwendungszweck zuwiderlaufende Verfügung über das Leergut, insbesondere seine Verpfändung sowie
jede missbräuchliche Benutzung wie die Verwendung zur Füllung durch den Abnehmer, ist unzulässig und berechtigt
die Brauerei zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
5. Das gesamte Leergut ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Wochen nach Lieferung – bei Abbruch der
Geschäftsverbindung unverzüglich – der Brauerei bereitzustellen. Hat der Käufer die Ware ab Rampe übernommen, so
ist das Leergut am jeweiligen Abholort zurückzugeben. Fehlmengen hinsichtlich der Kunststoffkästen, Kegs,
Paletten und Flaschen sind nach fruchtlosem Ablauf des von der Brauerei festgesetzten Rückgabe- bzw.
Bereitstellungstermins in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungspreises zu ersetzen. Bei Flaschen wird ein Abzug
neu für alt vorgenommen. Dieser Abzug beträgt regelmäßig 10% des Wiederbeschaffungspreises. Dem Käufer bleibt
vorbehalten, die Berechtigung eines höheren Abzugsbetrages nachzuweisen.
6. Leergut mit Firmenbeschriftung nimmt die Brauerei gegen Erstattung der Pfandbeträge zuzüglich Mehrwertsteuer
auch zurück, wenn die Leergutmengen über die an den Kunden gelieferten Vollgutmengen hinausgehen. Diese
Mehrrücknahmen gegen Pfanderstattung sind jedoch beschränkt auf bis zu 10% des Vollgutumsatzes des Kunden der
jeweils letzten 12 Monate gegenüber dessen ausgeglichenem Leergutsaldo.
7. Für außerhalb des Liefersortiments der Brauerei zurückgegebenes, fremd beschriftetes oder andersfarbiges
Leergut erfolgt weder eine Pfand- noch eine Mengengutschrift. Flaschen müssen in gleicher Art und Güte
zurückgegeben werden. Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen Flaschen
(sortiertes Leergut) zurückzunehmen. Die Rücknahme von Einwegflaschen ist ausgeschlossen.
8. Wird Leergut (Kunststoffkästen, Kegs und Flaschen) auf Paletten zurückgegeben, überprüft die Brauerei
unverzüglich die auf den Lieferscheinen/Rechnungen angegebenen Mengen. Stellt sich dabei heraus, dass
Kunststoffkästen, Kegs oder Flaschen fehlen bzw. fremd beschriftete oder andersfarbige Kunststoffkästen, Kegs
oder Flaschen, die nicht gemäß voranstehender Ziffer 7 von gleicher Art und Güte sind, zurückgegeben wurden, so
ist die Brauerei berechtigt, die bei der Annahme unterzeichnete Leergutbestätigung zu ändern. Die Änderung wird
dem Käufer unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Er wird gleichzeitig aufgefordert, fremd beschriftetes Leergut
(Kunststoffkästen, Kegs und Paletten) bei der Brauerei abzuholen. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht
innerhalb von einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung nach, so trägt er die Gefahr der Beschädigung
oder des Untergangs des Leergutes.
9. Soweit die Brauerei dem Käufer einen Leergutauszug zustellt, gilt dieser als anerkannt, wenn der Käufer
nicht innerhalb 14 Tagen schriftlich widerspricht.
VI. Benutzung der Kennzeichen der Brauerei
Der Käufer darf die Warenzeichen und sonstigen Kennzeichnungen der Brauerei nur für oder in Verbindung mit dem
Bier der Brauerei benutzen. Die Verwendung der Warenzeichen/Kennzeichnungen der Brauerei in der Werbung ist nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Brauerei zulässig.
VII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Augsburg. Darüber hinaus ist Augsburg Gerichtsstand in den Fällen, in
denen der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich
der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung vertraglicher oder sonstiger Ansprüche nicht bekannt ist.
2. Es ist deutsches Recht, insbesondere deutsches Kaufrecht, anwendbar. UN-Kaufrecht gilt nicht. Die
Gerichtsstand- und Rechtsanwendungsklausel bezieht sich auf alle Fälle von Leistungsstörungen einschließlich
Bereicherungsansprüchen.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
VIII. Datenschutz
Die Brauerei verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, sofern dies für die Begründung, Durchführung oder
Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen erforderlich ist oder im berechtigten Interesse der Brauerei erfolgt. Ausführliche Informationen
hierzu finden Sie auf www.hasen-braeu.de unter dem Stichwort „Datenschutz“.
IX. Verbraucherschlichtungsstelle
Die Brauerei nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
X. Lieferung durch Dritte
Die Brauerei hat das Recht bei Einstellung ihres Geschäftsbetriebes, den Käufer auch durch eventuelle Rechts-,
Besitz- oder Fusionsnachfolger und/oder sonstige berechtigte Dritte zu beliefern.